KAT-Mitglieder & Systemteilnehmer

Wer gehört dazu?

An das KAT-Kontrollsystem sind sämtliche Akteure, die an der Erzeugung und Vermarktung von KAT-geprüften Eiern beteiligt sind, angeschlossen. Das umfasst auch alle Partner, mit denen die KAT-Systemteilnehmer zusammenarbeiten und von denen sie Rohstoffe oder Eier beziehen. Hierzu zählen

  • Brüterei/Junghennenaufzucht

  • Futtermittelhersteller [PDF]

  • Legehennenhalter

  • Packstellen

  • Eiproduktewerke/Nahrungsmittelindustrie

    Eine Liste mit den dem KAT-System angeschlossenen Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie finden Sie hier.

KAT-Mitglieder

Zu den Mitgliedern von KAT gehören die Packstellen, Verkaufsstellen, Eiproduktewerke und die Nahrungsmittelindustrie. Die Mischfutterwerke und Legebetriebe sind Systemteilnehmer. Die Teilnahme an unserem System ist freiwillig.

Alle Mitglieder bzw. Systemteilnehmer sind verpflichtet, die Bestrebungen und Interessen des Vereins nach Kräften zu unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen. Die Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.

Verstößt ein Teilnehmer gegen Vereinbarungen von KAT, so wird dies mit Maßnahmen oder sogar mit dem Verbot der Markennutzung des KAT-Logos sanktioniert.

Der KAT-Vorstand besteht aus 14 Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Packstellen bzw. Erzeugerbetriebe - in Deutschland wie im Ausland -, des Lebensmittelhandels, der Futtermittelwerke, der Eiproduktewerke und des Tierschutzes. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Vereinssitz ist in Bonn.


KAT-geprüfte Haltungsformen