Ausstieg aus dem Kükentöten
In der Vergangenheit wurden männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Der simple Grund dafür: Nur Hennen legen Eier, Hähne nicht. Das Gesetz zum Verbot des Kükentötens in Deutschland hat diese Praxis geändert. Es gilt seit dem 01.01.2022 und besagt, dass geschlüpfte männliche Küken nicht mehr getötet werden dürfen. KAT hat dieses Verbot vollumfänglich in seine Vorgaben übernommen. Das bedeutet für Verbraucher*innen, dass Eierpackungen mit KAT-Logo ausschließlich Eier von Hennen enthalten, bei denen männliche Küken entweder mit aufgezogen wurden oder bei denen das Geschlecht der Embryonen bereits im Brutei bestimmt wurde.
Wichtig: Obwohl das Gesetz nur für Deutschland gilt, erstrecken sich die neuen KAT-Vorgaben auch auf diejenigen Betriebe, die aus dem Ausland in das KAT-System liefern.
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Zugelassene Selektionsverfahren im KAT-System
+Wenn männliche Küken schon im Brutei aussortiert werden sollen, dann geschieht das mit sogenannten „In-ovo-Geschlechtsbestimmungsverfahren“. Mit diesen Verfahren lässt sich frühzeitig vor dem Schlüpfen der Küken feststellen, ob aus dem Ei ein weibliches oder männliches Küken schlüpfen wird, sodass die männlichen Bruteier bereits vor dem Schlupf aussortiert werden können. Alle derzeit gesetzlich zugelassenen Selektionsverfahren sind auch für das KAT-System anerkannt.
Weitere Informationen zu den gesetzlich zugelassenen Selektionsverfahren finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Technologieanbieter:
- ELLA (In Ovo)
- RESPEGGT
- PLANTEGG
- CHEGGY ZOOM
- GENUS FOCUS (Orbem)
- Omegga Essential
- Omegga Plus
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Sicherstellung der Vermeidung des Kükentötens
+KAT arbeitet derzeit an der Etablierung eines Herkunftssicherungssystems, das die einzelnen Stufen – von der Brüterei über die Aufzucht bis in den Legebetrieb – umfasst. So wird sichergestellt, dass seit dem 01.01.2022 bei allen Küken, die in KAT-zertifizierten Betrieben schlüpfen, das Verbot des Kükentötens eingehalten wird.
Das System arbeitet „chargenbasiert". Dies bedeutet, dass bei jeder Meldung in die KAT-Datenbank im System eine Charge erzeugt wird, die den Betrieb und die Tierherde eindeutig identifiziert. Die Chargenmeldungen sind miteinander verknüpft. So kann jeder Lebensabschnitt der Legehennen/Hähne eindeutig nachvollzogen werden.
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Das Herkunftssicherungssystem im Detail
+Rückverfolgbarkeit über den gesamten Lebensweg:
Beginnend in der Brüterei muss zukünftig jedes geschlüpfte Tier für das KAT-System in der Datenbank dokumentiert werden. Werden die Hähne nicht aufgezogen, sondern mittels eines der gesetzlich zugelassenen Selektionsverfahren vor dem Schlupf aussortiert, muss das angewandte Verfahren zusätzlich in der Datenbank vermerkt werden. Anschließend wird der komplette weitere Lebensweg der geschlüpften Küken – über den Aufzuchtbetrieb bis hin zum Legehennenstall (weibliche Tiere) bzw. zum Schlachthof (männliche Tiere) – dokumentiert.
Die Datenbankmeldungen werden hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Plausibilität regelmäßig von KAT-Auditor*innen bei den Betrieben vor Ort geprüft. Ziel ist die Sicherstellung einer vollständigen, stufenübergreifenden, mengenbasierten und transparenten Rückverfolgbarkeit über den gesamten Aufzucht-/Selektionsprozess hinweg bis in den Legehennenstall.
Ebenso wie für die Legebetriebe hat KAT Leitfäden mit Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen für Junghennen wie auch deren männliche Pendants, die Hähne, vorgegeben. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstellen regelmäßig kontrolliert.

