Ausstieg aus dem Kükentöten

In der Vergangenheit wurden männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Der simple Grund dafür: Nur Hennen legen Eier, Hähne nicht. Das Gesetz zum Verbot des Kükentötens in Deutschland hat diese Praxis geändert. Es gilt seit dem 01.01.2022 und besagt, dass geschlüpfte männliche Küken nicht mehr getötet werden dürfen. KAT hat dieses Verbot vollumfänglich in seine Vorgaben übernommen. Das bedeutet für Verbraucher*innen, dass Eierpackungen mit KAT-Logo zukünftig ausschließlich Eier von Hennen enthalten, bei denen die männlichen Küken – die sogenannten Bruderhähne – entweder mit aufgezogen wurden oder bei denen das Geschlecht der Embryonen bereits im Brutei bestimmt wurde.

Wichtig: Obwohl das Gesetz nur für Deutschland gilt, erstrecken sich die neuen KAT-Vorgaben auch auf diejenigen Betriebe, die aus dem Ausland in das KAT-System liefern.

  • Zugelassene Selektionsverfahren im KAT-System

    +

    Wenn männliche Küken schon im Brutei aussortiert werden sollen, dann geschieht das mit sogenannten „In-ovo-Geschlechtsbestimmungsverfahren“. Mit diesen Verfahren lässt sich frühzeitig vor dem Schlüpfen der Küken feststellen, ob aus dem Ei ein weibliches oder männliches Küken schlüpfen wird, sodass die männlichen Bruteier bereits vor dem Schlupf aussortiert werden können. Alle derzeit gesetzlich zugelassenen Selektionsverfahren sind auch für das KAT-System anerkannt.

    Weitere Informationen zu den gesetzlich zugelassenen Selektionsverfahren finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Technologieanbieter:

  • Sicherstellung der Vermeidung des Kükentötens

    +

    KAT arbeitet derzeit an der Etablierung eines Herkunftssicherungssystems, das die einzelnen Stufen – von der Brüterei über die Aufzucht bis in den Legebetrieb – umfasst. So wird sichergestellt, dass seit dem 01.01.2022 bei allen Küken, die in KAT-zertifizierten Betrieben schlüpfen, das Verbot des Kükentötens eingehalten wird.

    Das System arbeitet „chargenbasiert". Dies bedeutet, dass bei jeder Meldung in die KAT-Datenbank im System eine Charge erzeugt wird, die den Betrieb und die Tierherde eindeutig identifiziert. Die Chargenmeldungen sind miteinander verknüpft. So kann jeder Lebensabschnitt der Legehennen/Hähne eindeutig nachvollzogen werden.

  • Das Herkunftssicherungssystem im Detail

    +

    Rückverfolgbarkeit über den gesamten Lebensweg:


    Grafik vergrößern

    Beginnend in der Brüterei muss zukünftig jedes geschlüpfte Tier für das KAT-System in der Datenbank dokumentiert werden. Werden die Hähne nicht aufgezogen, sondern mittels eines der gesetzlich zugelassenen Selektionsverfahren vor dem Schlupf aussortiert, muss das angewandte Verfahren zusätzlich in der Datenbank vermerkt werden. Anschließend wird der komplette weitere Lebensweg der geschlüpften Küken – über den Aufzuchtbetrieb bis hin zum Legehennenstall (weibliche Tiere) bzw. zum Schlachthof (männliche Tiere) – dokumentiert.

    Die Datenbankmeldungen werden hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Plausibilität regelmäßig von KAT-Auditor*innen bei den Betrieben vor Ort geprüft. Ziel ist die Sicherstellung einer vollständigen, stufenübergreifenden, mengenbasierten und transparenten Rückverfolgbarkeit über den gesamten Aufzucht-/Selektionsprozess hinweg bis in den Legehennenstall.

    Ebenso wie für die Legebetriebe hat KAT Leitfäden mit Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen für Junghennen wie auch deren männliche Pendants, die Hähne, vorgegeben. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstellen regelmäßig kontrolliert.

  • Die komplette Umstellung braucht ihre Zeit

    +


    Grafik vergrößern

    Das Gesetz zum Verbot des Kükentötens in Deutschland greift seit dem 01.01.2022.

    Wichtig: Das Gesetz gilt ausschließlich für Küken, die in Deutschland schlüpfen. Da aber Küken für die spätere Legehennenhaltung in Deutschland zum Teil auch aus europäischen Nachbarländern importiert werden, hat KAT die Forderung des deutschen Gesetzgebers europaweit für alle KAT-Systemteilnehmer übernommen. Somit ist sichergestellt, dass für die Produktion von KAT-zertifizierten Eiern unabhängig von Standort oder Herkunftsland keine männlichen Küken mehr getötet werden.

    Eine Junghenne wird in der Regel ca. 17 Wochen lang aufgezogen, bevor sie in den Legestall wechselt. Die Aufzucht der Hähne bis zur Schlachtung dauert zwischen 10 und 14 Wochen. Daraus folgt, dass nach der 17-wöchigen Aufzucht die ersten Legehennen, bei denen die männlichen Tiere nicht mehr getötet worden sein dürfen, ab dem 01.05.2022 in den Legestall wechseln werden. Dieses Datum ist daher für alle KAT-Systemteilnehmer bindend.

    Ab dem 01.05.2022 muss bei jeder neu eingestallten Legehennenherde eine durchgängige Dokumentation der Rückverfolgbarkeit aller Tiere vorliegen, die die Vermeidung des Kükentötens belegt. Ist dies nicht der Fall, verliert die Herde ihren KAT-Status und die Eier dürfen damit im Lebensmitteleinzelhandel nicht mehr mit dem KAT-Logo vermarktet werden. Legehennenherden hingegen, die den gesetzlichen Vorgaben und den beschriebenen KAT-Anforderungen entsprechen, sind für den Verbraucher zukünftig über die Printnummernabfrage auf der KAT-Website was-steht-auf-dem-ei.de durch einen Hinweis auf die Einhaltung des Verbots des Kükentötens erkennbar.

    Etliche Legebetriebe haben bereits 2021 – also vor Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes – unter dem Gesichtspunkt des Tierwohls ihre Legehennenherden auf das Verbot des Kükentötens umgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war das beschriebene „KAT-Herkunftssicherungssystem zur Sicherstellung der Umsetzung des Verbots des Kükentötens" aber noch nicht etabliert. Da diese Eier aber seit geraumer Zeit mit entsprechenden Auslobungen im Lebensmitteleinzelhandel angeboten werden, möchten die Betriebe ihr frühes Engagement auch schon heute auf der KAT-Website für Verbraucher*innen sichtbar machen. Hierfür müssen sie gegenüber KAT anhand einer über die gesamte Prozesskette (von der Brüterei über die Aufzucht/Selektion bis hin zum Legebetrieb) durchgängigen und plausiblen Dokumentation von Lieferscheinen und Rechnungen belegen, dass bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes keine Küken mehr getötet wurden. Liegt solch ein lückenloser und nachvollziehbarer Nachweis vor, erfolgt bei der Printnummernabfrage folgender Hinweis:

    „Eier mit dieser Printnummer stammen von Legehennen aus einer Aufzucht, bei welcher auch männliche Küken aufgezogen oder männliche Küken nach vorheriger Selektion der Bruteier nicht ausgebrütet wurden.“

    Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Tiere aus dem Umstellungszeitraum 2021 noch nicht das „KAT-Herkunftssicherungssystem zur Sicherstellung der Umsetzung des Verbots des Kükentötens" durchlaufen haben können und somit die Daten zur Rückverfolgbarkeit auch noch nicht in der KAT-Datenbank hinterlegt sind.

    Grundsätzlich kann die vollständige Umstellung der unter dem KAT-Logo angebotenen Eier auf das Verbot des Kükentötens bis spätestens Ende 2023 andauern. Eine Legehenne, die noch vor dem 31.12.2021 geschlüpft ist und deren männliches Pendant noch getötet wurde, bleibt eine KAT-Legehenne und produziert noch etwa 70-90 Wochen lang KAT-Eier. Mit Ablauf dieser natürlichen, biologisch bedingten Übergangsphase wird es ab dem 01.01.2024 nur noch KAT-zertifizierte Eier geben, die von Hennen stammen, deren männliche Pendants nicht getötet wurden.


Mitglieder & Systemteilnehmer