KAT-Logo

Die Verwendung des KAT-Logos auf den Eier-Verpackungen im deutschen Lebensmittelhandel ist obligatorisch. Das KAT-Logo erhalten ausschließlich Eier, die von KAT-Systemteilnehmern stammen, in einer KAT-zertifizierten Packstelle verpackt und im Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden. Immer mehr Verbraucher kennen das KAT-Logo und entscheiden sich beim Einkaufen bewusst für Eier aus alternativer Haltung. Dadurch wird ein Etikettenschwindel unterbunden.

Wie wird aus einem Ei ein zertifiziertes Ei mit KAT-Logo auf dem Eierkarton?

Ein Legehennenbetrieb oder eine Eierpackstelle, die als KAT-Betrieb anerkannt werden möchten, stellen zunächst einen Antrag auf Systemteilnahme und beauftragen eine KAT-zugelassene Zertifizierungsstelle mit der Durchführung der Erstabnahme. Die unabhängige Zertifizierungsstellen stellen im Rahmen eines ersten Zertifizierungsaudits fest, ob das betreffende Unternehmen alle KAT-Kriterien erfüllt. Dabei erfasst der Prüfer alle Daten zum jeweiligen Betrieb. Dazu gehört auch, dass der Prüfer im Legebetrieb die Außen- und Innenansicht des Stalls und bei Freilandhaltung die Auslauföffnungen und die Auslauffläche fotografisch festhält. Die dem Prüfbericht beigefügten Bilder werden, genau wie die anderen Basisinformationen, in der zentralen Datenbank von KAT archiviert. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält der Betrieb von der Zertifizierungsstelle ein Zertifikat, das ihm bestätigt, dass er seine Eier als KAT-Eier vermarkten darf.

Betriebe, die einmal eine KAT-Anerkennung haben und deren Produkte mit dem KAT-Logo gekennzeichnet werden dürfen, werden auch weiterhin regelmäßig und unangekündigt kontrolliert. Neben der jährlichen Zertifizierung erfolgt die Überwachung anhand von Warenflussmeldungen, die die Betriebe wöchentlich in die zentrale Datenbank eingeben. Zudem überprüft KAT selbst im Rahmen von Verifizierungsaudits die Einhaltung der KAT-Kriterien innerhalb des Zertifizierungszeitraumes.


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