KAT-Kriterien

KAT setzt sich dafür ein, dass in allen Mitgliedsländern die vorgegebenen Standards eingehalten und einheitlich umgesetzt werden. Grundsätzlich gelten für KAT-Systemteilnehmer strengere Vorschriften als in den EU-Verordnungen und -Richtlinien festgelegt.

Für Brütereien/Aufzuchtbetriebe

Die Küken kommen aus KAT-zugelassenen Brütereien oder KAT-zugelassenen Voraufzuchten.

Vorprägung der Küken/ Junghennen auf die spätere Haltungsform im Legehennenbetrieb.

Analoge Haltungsvorschriften für die Aufzucht der männlichen Tiere sowie auch eine Mindestaufzuchtzeit und das Erreichen eines Mindestgewichtes.

Meldungen der Tiermengen in die KAT-Datenbank.

Für Legebetriebe

Printung der Eier im Legebetrieb, Bezug von Legehennenfutter nur aus zertifizierten Futtermittelwerken

Nachweis für alle KAT-Junghennenherden, die nach dem 01.01.2022 eingestallt werden, dass die männlichen Küken aus dem jeweiligen Schlupf entweder gemäß den KAT-Vorgaben aufgezogen werden oder bereits im Vorfeld mit einem InOvo-Geschlechtsbestimmungsverfahren selektiert wurden.

Meldungen der Tier-, Eier- und Futtermittelmengen in die KAT-Datenbank.

Sicherstellung der Auslaufhaltung

Aufgrund der bereits in der Vergangenheit problematischen Situation mit möglichen Aufstallungsgeboten während der Wildvögelflugzeiten wurde bereits 2006 für KAT-Systemteilnehmer die Einführung eines obligatorischen Wintergartens (Kaltscharrraums) mit nachfolgenden Anforderungen beschlossen:

  • Ein Wintergarten mit einer Größe von 50% der von den Tieren uneingeschränkt nutzbaren Stallinnenraumfläche (Tierbereich im Stall) ist obligatorisch.

  • Der Wintergarten weist eine Deckenhöhe von mindestens 2 m auf und verfügt über ein Windschutznetz, dessen Perforationsgrad eine dauerhafte Licht- und Luftdurchlässigkeit gewährleistet. Die Höhe des Windschutznetzes beträgt mindestens 70% der Außenwandhöhe des Wintergartens.

  • Der Wintergarten ist ein witterungsgeschützter, räumlich abgetrennter Bereich des Stallgebäudes, unterliegt dem Außenklima, ist überdacht und so zu konstruieren, dass ein Fremdeindringen von Wildvögeln nicht möglich ist.

  • Der Wintergarten kann unter bestimmten Voraussetzungen als Nutzfläche angerechnet werden.

Für Packstellen

Von Packstellen, die den Lebensmittelhandel beliefern, wird obligatorisch eine Zertifizierung nach IFS Food oder IFS Wholesale / Cash & Carry gefordert.

Weitere Informationen unter: www.ifs-certification.com

Für Eiproduktewerke / Nahrungsmittelindustrie

Mit dem Verbot der konventionellen Käfighaltung in Europa seit Ende 2012 gewinnen Eier aus alternativen Haltungsformen für die Produktion von Eiprodukten an Bedeutung und werden vermehrt vom Lebensmittelhandel und von der Nahrungsmittelindustrie nachgefragt. Seitens der Eierwirtschaft ist eine klare Abgrenzung und Kennzeichnung von Eiprodukten, welche aus Eiern aus alternativen Haltungen hergestellt worden sind, erforderlich.

Um die tatsächliche Herkunft der Eier für die Eiprodukte- bzw. Nahrungsmittelproduktion nachweislich sicherzustellen, hat KAT aufbauend auf sein bisheriges datenbankgestütztes Kontrollsystem die Verarbeitung der Eier zu Eiprodukten mengenmäßig mit erfasst.

KAT-Eiprodukte dürfen ausschließlich aus Eiern von KAT-zertifizierten Legebetrieben hergestellt werden, d.h. nur KAT-Eier dürfen zur Herstellung von KAT-Eiprodukten verwendet werden. Nur so ist eine stufenübergreifende Herkunftssicherung über die gesamte Prozesskette vom Legebetrieb über das Eiproduktewerk bis zur Nahrungsmittelindustrie zu gewährleisten. Eine Auslobung von Eiprodukten bzw. daraus hergestellten Nahrungsmitteln mit dem Zeichen „Herkunft der Eier – kontrolliert durch KAT" ist erst möglich, wenn dieser Nachweis erbracht worden ist.

Für Futtermittelwerke

Für die Herstellung des Legehennenfutters gelten besondere Anforderungen an die Mischfutterhersteller, u.a.:

  • Es dürfen nur solche Rohstoffe/Einzelfuttermittel eingesetzt werden, die in der Positivliste der Normenkommission Einzelfuttermittel aufgeführt sind.

  • Auflistung aller verwendeten Rohstoffe und Zusatzstoffe in der KAT-Datenbank.

  • Analysen des Fertigfutters auf unerwünschte Stoffe.


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