KAT-Mitglieder & Systemteilnehmer

Wer gehört dazu?

Futtermittelhersteller

Für die Herstellung des Legehennenfutters gelten besondere Anforderungen an die Mischfutterhersteller, u.a.:

  • Es dürfen nur solche Rohstoffe/Einzelfuttermittel eingesetzt werden, die in der Positivliste der Normenkommission Einzelfuttermittel aufgeführt sind.

  • Auflistung aller verwendeten Rohstoffe und Zusatzstoffe in der KAT-Datenbank.

  • Analysen des Fertigfutters auf unerwünschte Stoffe.


Brüterei/Junghennenaufzucht

KAT-zugelassene Herkunft

Die Küken stammen aus KAT-zugelassenen Brütereien oder KAT-zugelassenen Voraufzuchtbetrieben.

Vorbereitung auf die spätere Haltungsform

Die Aufzucht erfolgt entsprechend der späteren Haltungsform im Legebetrieb, damit sich die Tiere frühzeitig an ihre zukünftige Umgebung gewöhnen können.

Einheitliche Anforderungen für männliche Tiere

Für die Aufzucht männlicher Tiere gelten ebenfalls KAT-Anforderungen. Dazu gehören Vorgaben zur Haltung sowie eine Mindestaufzuchtzeit und ein Mindestgewicht.

Dokumentation in der KAT-Datenbank

Die Tierbestände werden in der KAT-Datenbank dokumentiert. Diese Daten bilden die Grundlage für die Rückverfolgbarkeit innerhalb des KAT-Systems.Legehennenhalter


Legebetriebe

Kennzeichnung im Legebetrieb

Jedes Ei wird bereits im Legebetrieb mit dem Eiercode gekennzeichnet. Dadurch bleibt die Herkunft von Beginn an nachvollziehbar.

Zertifiziertes Legehennenfutter

Legehennenfutter wird ausschließlich von KAT-zertifizierten Futtermittelherstellern bezogen.

Nachweis zum Verbot des Kükentötens

Für alle Junghennenherden, die seit dem 1. Januar 2022 eingestallt wurden, ist nachzuweisen, dass die männlichen Küken entweder gemäß den KAT-Anforderungen aufgezogen wurden oder eine zugelassene In-ovo-Geschlechtsbestimmung angewendet wurde.

Dokumentation in der KAT-Datenbank

Tier-, Eier- und Futtermittelmengen werden in der KAT-Datenbank dokumentiert. Diese Daten bilden die Grundlage für die Rückverfolgbarkeit innerhalb des KAT-Systems.


Packstellen

Von Packstellen, die den Lebensmittelhandel beliefern, wird obligatorisch eine Zertifizierung nach IFS Food oder IFS Wholesale / Cash & Carry gefordert.
Weitere Informationen unter: www.ifs-certification.com

Eiproduktewerke/Nahrungsmittelindustrie

Kontrollierte Herkunft – auch bei Eiprodukten
KAT begleitet die Rückverfolgbarkeit nicht nur bei Schaleneiern, sondern auch bei der Herstellung von Eiprodukten und daraus hergestellten Lebensmitteln.

Damit ein Eiprodukt als KAT-Eiprodukt geführt werden kann, dürfen ausschließlich Eier aus KAT-zertifizierten Legebetrieben verwendet werden.

Die eingesetzten Eier sowie die daraus hergestellten Eiprodukte werden im KAT-System dokumentiert. Dadurch bleibt die Herkunft der verwendeten Eier über die einzelnen Verarbeitungsstufen hinweg nachvollziehbar – vom Legebetrieb über das Eiproduktewerk bis zur Lebensmittelindustrie.

Die Kennzeichnung „Herkunft der Eier – kontrolliert durch KAT" kann verwendet werden, wenn die Anforderungen des KAT-Systems erfüllt und entsprechend dokumentiert sind


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