KAT-geprüfte Haltungsformen

KAT beschäftigt sich ausschließlich mit der alternativen Legehennenhaltung. Hierzu gehören die Bodenhaltung, die Freilandhaltung und die Biohaltung. Eier aus der Kleingruppenhaltung sind nicht Teil des KAT-Systems und bekommen das KAT-Logo nicht. Die Aufzucht von Junghennen ist als Vorstufe zur Legehennenhaltung ebenfalls seit dem 1. Juli 2020 in das KAT-System integriert. Ab dem 1. Januar 2022 dürfen nur noch Junghennen aus KAT-zertifizierten Aufzuchtbetrieben an KAT-Legebetriebe geliefert werden.

Zur Haltung von Junghennen und Legehennen hat KAT strenge Kriterien aufgestellt. Grundlage sind die von der EU festgelegten Richtlinien und Verordnungen. Sie berücksichtigen die Bestimmungen der deutschen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie weitergehende Aspekte des Tierschutzes. Die KAT-Kriterien gehen jedoch über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Neu hinzugekommen ist, dass KAT seit 2021 auch einen Leitfaden zur kontrollierten Aufzucht der männlichen Küken aus Legehybridzüchtungen, die nach dem Schlupf nicht aussortiert und der Futterverwertung zugeführt, sondern aufgezogen werden, mit klar definierten Kriterien zu den Haltungsbedingungen veröffentlicht hat. Ziel des Vereins ist es, dass bis zum Frühjahr 2022 alle KAT-Betriebe, die sich der Hahnenaufzucht annehmen, im KAT-System erfasst sind.

Durch eine durchgängige chargenbezogene Meldekette von der Brüterei bis zum Legebetrieb wird die Herkunft der Legehennen sowie der Verbleib der dazugehörigen männlichen Küken sichergestellt. Darüber hinaus stellt KAT seit Januar 2022 ein eigens für die Legehennenhaltung entwickeltes Tool zur Tierwohlbonitierung zur Verfügung. Eine verpflichtende Anwendung des KAT-Tools oder eines inhaltlich vergleichbaren Tools ist für alle KAT-Legebetriebe ab dem 01.01.2023 erforderlich.

Weitere wichtige Anforderungen sind, dass seit dem 31. August 2018 keine Eier mehr von Hennen mit gestutztem Schnabel unter dem KAT-Logo vermarktet werden dürfen, bereits im Legebetrieb jedes Ei mit dem Eier-Code gestempelt werden muss, damit in den Packstellen keine Verwechslungen möglich sind, in der Freiland- und Biohaltung Wintergärten (Kaltscharrräume) für die Hennen verpflichtend sind und die Warenflussplausibilitäten bei allen KAT-Betrieben eingehend geprüft werden.

Nachfolgend einige wichtige Kriterien zu den jeweiligen Haltungsformen:

  • KAT-Aufzucht

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    Die Kriterien zur Aufzucht gelten sowohl für die konventionelle und ökologische Junghennenaufzucht als auch für die Aufzucht der männlichen Legehybriden.

    Tiergesundheit

    Der Betrieb verfügt über ein geeignetes System zur Begutachtung der Herden, das sich auf tierbezogene Merkmale stützt. Auf Basis dieses Systems ergreift und dokumentiert der Aufzuchtbetrieb bei signifikanten Problemen innerhalb der Herde entsprechende Abhilfemaßnahmen. Zusätzlich erfolgt mindestens 2 x täglich eine Tier- und Technikkontrolle inkl. Dokumentation.

    Herkunft der Tiere (Ein- und Ausstallung)

    Die Küken kommen aus KAT-zugelassenen Brütereien oder KAT-zugelassenen Voraufzuchten. Weiterhin muss für alle KAT-Junghennenherden, die nach dem 01.01.2022 eingestallt werden, nachgewiesen werden, dass die männlichen Küken aus dem jeweiligen Schlupf entweder gemäß den KAT-Vorgaben aufgezogen werden oder bereits im Vorfeld mit einem InOvo-Geschlechtsbestimmungs-verfahren selektiert wurden.
    Ebenfalls muss während der Aufzucht eine Vorprägung der Küken/ Junghennen auf die spätere Haltungsform im Legehennenbetrieb erfolgen.

    Plausibilitätsprüfungen (KAT-Datenbank)

    Die Anzahl der Tiere wird bei der Ein- und Ausstallung in der KAT-Datenbank dokumentiert. Bei der Ausstallung der Hähne werden zusätzlich die Durchschnittsgewichte und die kumulierte Mortalitätsrate der Hähne zum Ende des Durchgangs in die Datenbank eingetragen.

    Besatzdichte

    Die Besatzdichte beträgt in der konventionellen Aufzucht bis zum 30.06.2024 max. 20 Tiere/m² Gesamtnutzfläche bzw. ab dem 01.07.2024 max. 18 Tiere/m² Gesamtnutzfläche.
    In der ökologischen Aufzucht beträgt die Besatzdichte ab dem 01.01.2022 max. 14 Tiere/m² Gesamtnutzfläche.

    Beschäftigungsmaterial

    Zusätzlich zur Einstreu wird den Tieren so früh wie möglich ständig weiteres Beschäftigungsmaterial wie z.B. Heu- oder Strohballen, Luzerne, Picksteine etc. angeboten. Bei der Auswahl des Materials ist vor dem Hintergrund der Biosicherheit darauf zu achten, dass es hygienisch unbedenklich ist.

    Sitzstangen

    Sitzstangen werden den Tieren ab dem 1. Lebenstag angeboten. Mindestens ein Drittel dieser Stangen ist erhöht.

    Mindestschlachtalter / Mindestschlachtgewicht

    Das Mindestschlachtalter für die Junghähne beträgt 70 Tage UND es wird unabhängig von der Rasse ein durchschnittliches Mindestgewicht zur Ausstallung von 1.300 g erreicht. Das Fleisch der Tiere wird zu Lebensmitteln weiterverarbeitet.

  • KAT-Bodenhaltung

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    Die Tiere können jederzeit den gesamten Stallraum nutzen. Mindestens 1/3 der Stallgrundfläche steht als Scharrraum zur Verfügung und muss mit ausreichendem Einstreumaterial (Stroh, Hobelspäne oder andere natürliche Materialien) bedeckt sein. Der Stall muss mit entsprechenden Tränke- und Futtereinrichtungen, Nestern und Sitzstangen ausgestattet sein.

    Besatzdichte

    Die Besatzdichte beträgt max. 9 Hennen/m² Nutzfläche. Die Ställe müssen so unterteilt sein, dass eine Gruppengröße von maximal 6.000 Tieren nicht überschritten wird.

    Sitzstangen

    Die Gesamtfläche der Sitzstangen muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig darauf sitzen können. Mindestens 15 cm Sitzstangenlänge/Tier sind vorgeschrieben. Die Sitzstangen sind mind. zu 50 % in unterschiedlichen Höhen anzubringen und müssen so geformt sein, dass Verletzungen an den Fußballen und Krallen nicht auftreten.

    Nester, Nestboden, Nesteinstreu

    Die Nester müssen den Tieren täglich uneingeschränkt zur Eiablage zur Verfügung stehen. Der Nestboden ist aus weichem und verformbarem Material und weist eine Mindesthöhe von 0,5 cm auf. Verwendung finden können Einzelnester (1 Nest/7 Hennen) oder Familiennester (120 Hennen/m² Nestfläche).

    Beleuchtung

    Der Einfall von natürlichem Tageslicht muss gewährleistet sein. Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Eine dauerhafte Verdunkelung der Lichtöffnungen (z.B. durch Farbanstrich oder Bekleben mit farbigen Folien) oder das Verwenden von monochromatischem Licht ist nur im Ausnahmefall mit tierärztlicher Indikation zulässig.

  • KAT-Freilandhaltung

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    Die Freilandhaltung erfolgt unter denselben Anforderungen an die Haltungseinrichtungen und die Besatzdichte wie die Bodenhaltung, zusätzlich wird den Tieren ein Wintergarten sowie tagsüber auch ein Freilandauslauf geboten.

    Auslauf

    Den Tieren steht – bezogen auf die eingestallte Tierzahl – eine Auslauffläche von mindestens 4 m²/Tier zur Verfügung. Der Freilandauslauf und die Stallöffnungen sind so gestaltet, dass eine Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird. Die Auslauffläche muss in unmittelbarer Umgebung des Stalles gelegen sein und für die Hennen tagsüber uneingeschränkt zugänglich und direkt erreichbar sein.

    Der Auslauf ist den Tieren nach der Einstallung so früh wie möglich, jedoch bis spätestens 21 Tage nach Legebeginn zu gewähren Täglich ist der Zeitraum der Auslaufnutzung zu dokumentieren.

    Ab einer Entfernung von mehr als 150 m zur nächstgelegenen Auslauföffnung sind mindestens 4 Unterschlüpfe je Hektar gleichmäßig über die gesamte Auslauffläche verteilt.

    Die Freilandfläche muss bewachsen sein und über die gesamte Fläche gleichmäßig verteilt z.B. Buschwerk, Hecken u.ä. als Schutz- und Unterschlupfmöglichkeiten für die Tiere aufweisen.

    Wintergarten (Kaltscharrraum) obligatorisch

    In der KAT-Freilandhaltung ist der Anbau eines Wintergartens mit einer Größe von 50% der von den Tieren genutzten Stallinnenraumfläche obligatorisch. Dieser helle und luftige Kaltscharrraum kann als Vorstufe zur Freilandfläche betrachtet werden, so dass den Tieren z. B. auch bei einem behördlich verordneten Aufstallungsgebot ein Aufenthalt außerhalb des Stallinnenraumes möglich ist.

    Die Auslauföffnungen vom Stall in den Wintergarten als auch in das Freigelände müssen gleichmäßig verteilt und in entsprechender Anzahl vorhanden sein.

  • KAT-Biohaltung

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    Grundlage für die KAT-Anforderungen bilden die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung.

    Die Tiere können jederzeit den gesamten Stallraum nutzen. Mindestens 1/3 der Stallgrundfläche steht als Scharrraum zur Verfügung und muss mit ausreichendem Einstreumaterial (Stroh, Hobelspäne oder andere natürliche Materialien) bedeckt sein. Der Stall muss mit entsprechenden Tränke- und Futtereinrichtungen, Nestern und Sitzstangen ausgestattet sein.

    Besatzdichte

    Die Besatzdichte für Legehennen in ökologischer Erzeugung beträgt 6 Hennen/m² Nutzfläche. Mindestens 1/3 der begehbaren Fläche muss als Scharrraum ausgewiesen sein. Alle Ställe inkl. Kaltscharrräume sind mit Herdentrennungen so abgeteilt, dass eine Gruppengröße von 3.000 Tieren nicht überschritten wird.

    Wintergarten (Kaltscharrraum) obligatorisch

    In der KAT-Biohaltung ist der Anbau eines Wintergartens mit einer Größe von 50% der von den Tieren genutzten Stallinnenraumfläche an den Stall obligatorisch.

    Auslauf

    Den Tieren steht – bezogen auf die eingestallte Tierzahl – eine Auslauffläche von mindestens 4 m²/Tier zur Verfügung. Der Auslauf ist den Tieren nach der Einstallung so früh wie möglich, jedoch bis spätestens 21 Tage nach Legebeginn zu gewähren. Täglich ist der Zeitraum der Auslaufnutzung zu dokumentieren.

    Der Freilandauslauf und die Stallöffnungen sind so anzulegen, dass eine Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird. Er muss in unmittelbarer Umgebung des Stalles gelegen sein und für die Hennen tagsüber uneingeschränkt zugänglich und direkt erreichbar sein. Die Abtrennung in 3.000er Einheiten ist in der ökologischen Haltung durch entsprechende Einzäunungen auch auf der Auslauffläche sicherzustellen.

    Sitzstangen

    Die Gesamtfläche der Sitzstangen muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig darauf sitzen können. Mindestens 18 cm Sitzstangenlänge/Tier sind vorgeschrieben. Die Sitzstangen müssen so geformt sein, dass Verletzungen an den Fußballen und Krallen nicht auftreten. Die Sitzstangen sind zu mindestens 50% in unterschiedlichen Höhen angebracht.

    Nester

    Die Nester müssen den Tieren täglich uneingeschränkt zur Eiablage zur Verfügung stehen. Der Nestboden muss aus verformbarem Material mit einer Mindesthöhe von 0,5 cm bestehen. Verwendung finden können Einzelnester (1 Nest/7 Hennen) oder Familiennester (83 Hennen/m² Nestfläche).

    Futter

    Es darf ausschließlich ökologisch erzeugtes Futter aus gentechnisch unveränderten Erzeugnissen verwendet werden.


KAT-Kooperationspartner